
Für Mütter, die minderjährige und/oder chronisch kranke bzw. behinderte Kinder versorgen und erziehen, besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit ihrem Kind/ ihren Kindern an der stationären Maßnahme teilzunehmen. Voraussetzung ist, dass die Mitaufnahme angezeigt und für den Erfolg der Maßnahme nicht abträglich ist. Die Gründe für eine Mutter-Kind-Kur liegen vorrangig im Krankheitsbild, der Behandlungsbedürftigkeit und notwendigen medizinischen und psychosozialen Hilfen für Mutter und Kind. Beachtet wird aber auch die Lage und Gesamtsituation der Familie.
Mutter-Kind-Maßnahmen kommen in Betracht, wenn
Die Mitaufnahme von Kindern besteht in der Regel bis zu einem Alter von 12 Jahren, in besonderen Fällen bis 14 Jahren, für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen.