Landessynode
Folgende Handlungsschritte sollen in diesem Zusammenhang beispielhaft erwogen werden:
- In kirchlichen Räumen werden Mädchen und Frauen Gesprächsangebote eröffnet, in denen sie über ihre Erfahrungen sprechen können, in denen sie gehört und ernstgenommen werden. Dafür erarbeitet der Beirat der Evangelischen Frauen in Mitteldeutschland Gesprächsimpulse und stellt eine Adresskartei mit fachkundigen Personen zur Verfügung.
- Auf vorhandene Informationen über Angebote verschiedener regionaler und überregionaler Hilfesysteme für Mädchen und Frauen, die diskriminiert werden und denen Gewalt angetan wird, soll in Kirchgemeinden wiederholt, verständlich und barrierearm hingewiesen werden. Der Beirat der EFiM erstellt dazu eine Postkarte, die kostenlos verteilt werden kann.
- Zu diesem Themenkomplex braucht es gezielte Bildungsarbeit auf allen kirchlichen Ebenen. Der Beirat wird in Verbindung mit der Fachstelle im Landeskirchenamt gebeten, vorliegende Fortbildungsangebote weiterer Träger sozialer Arbeit zu sichten. Es soll die Frage geklärt werden, inwiefern durch die EKM selbst Fortbildungsangebote erarbeitet werden müssen. Frauenhäuser und entsprechende Fachberatungen in Trägerschaft der Diakonie sind als Partner für diese Aufgabe zu gewinnen.
Der Beschluss der Synode ist hier zu lesen: Beschluss der der Landessynode zu TOP 11.1 Antrag der Synodalen Dr, Kunze-Beiküfner zum Thema: Gewalt gegen Frauen (*.pdf-Datei, 65 KB)
Artikel teilen