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Frauengesundheit

Mutter/Vater-Kind-Kliniken unter Rettungsschirm der Bundesregierung

15.04.2020

Der Rettungsschirm der Bundesregierung wird nun auf weitere Gesundheitsberufe ausgeweitet. So werden Einrichtungen des Müttergenesungswerkes und ähnliche Einrichtungen nach §111a SGB V über den Gesundheitsfonds finanziell unterstützt. Eine finanzielle Unterstützung wurde auch für weitere Gesundheitsberufe (Heilpraktiker, Therapeuten, etc.) zugesichert. Diese Nachricht hat uns sehr erfreut und wir hoffen, dass die Kliniken für medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (Eltern-Kind-Kuren) finanziell nun so abgesichert sind, dass sie auch zukünftig gesundheitlich angeschlagenen und belasteten Eltern eine Maßnahme zur Verbesserung des Gesundheitszustandes anbieten können. Es ist unserer Ansicht nach unerlässlich, dass das System Familie gestärkt wird und Maßnahmen zur Förderung der Eltern-Kind-Bindung angeboten werden.