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Frauenpolitik

Regelsatzanpassung beim Bürgergeld hinkt Kostensteigerungen hinterher

19.09.2022

In ihrer Pressemitteilung vom 12. September weist die Diakonie Deutschland darauf hin, dass die Regelsatzanpassung beim Bürgergeld den Kostensteigerungen nicht entspricht. Wir als Evangelische Frauen in Mitteldeutschland finden das sehr bedenklich, da die Kostensteigerungen vor allem Menschen treffen, die ohnehin über wenige Einkünfte verfügen. Nach aktuellen Studien betrifft dieses in besonderem Maße alleinerziehende Frauen (siehe Hintergründe). Es reicht nicht aus, die jährliche Inflations-Anpassung der Regelsätze zu verändern, auch die Berechnungsmethode für das Existenzminimum muss der Realität angepasst werden. Auf der Seite https://www.diakonie.de/menschenwuerdiges-existenzminimum finden Sie Hintergründe und Fakten zum Thema Armut in Deutschland, zum Thema Armut und Geschlecht sowie zum Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.11.2019.

Bitte um Spenden für Frauen in Not

Dass Frauen in besonderem Maße armutsgefährdet sind, darauf verweisen auch die vielen Anträge für „Frauen in Not“, die jährlich bei den Evangelischen Frauen in Mitteldeutschland eingehen. Es steht zu befürchten, dass dieser Bedarf in den kommenden Jahren noch steigen wird. Bitte unterstützen Sie den Fonds „Frauen in Not“, der Frauen in akuten Notsituationen Hilfe gewährt - unabhängig von Alter, Familienstand und Herkunft. Jede Spende zählt. Zum Spendenbuttom


Zum Hintergrund:
Nach einem Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sollen mit dem geplanten Bürgergeld die Regelsätze in der Existenzsicherung zum 1. Januar 2023 steigen. Für alleinstehende Erwachsene soll der Betrag monatlich 502 Euro betragen und damit 50 Euro höher liegen als der Hartz IV-Satz. Dazu erklärt Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Regelsatzanpassung hinkt bereits jetzt den aktuellen Kostensteigerungen hinterher. Es ist zwar ein großer Fortschritt, dass zukünftig die voraussichtliche Preisentwicklung im Laufe des Jahres Maßstab für die jährliche Anpassung im Januar sein soll. Bisher wurde mit Blick nach hinten angepasst. Allerdings darf es bei der Umstellung keine Lücke geben. Die rückwirkende Anpassung auf Grund der Preisentwicklung 2022 darf nicht ausfallen, sondern muss ebenfalls nachvollzogen werden. Damit wären im Januar nicht 52 Euro, sondern rund 100 Euro mehr im Monat nötig.“