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Frauengesundheit

Rahmenvereinbarung über Corona-Zahlungen der Krankenkassen steht

20.08.2021

Die Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken im Müttergenesungswerk sind sehr erleichtert. Sechs Monate hat das Müttergenesungswerk (MGW) eine bundesweite Rahmenempfehlung zur Umsetzung des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) gefordert, mit der pandemiebedingte Mehrkosten und Mindereinnahmen in den Vorsorge-/Reha-Kliniken ausgeglichen und die Kliniken wirtschaftlich gesichert werden sollten. Kurz vor der Sommerpause hat der Gesetzgeber die Grundlage für eine solche Rahmenempfehlung beschlossen, die nun vom GKV Spitzenverband
auch mit dem MGW abgeschlossen wurde, teilt das MGW am 30. Juli 2021 mit. Zwar müssen die gemeinnützigen Kliniken immer noch 50 Prozent der Mindereinnahmen selbst finanzieren, aber wenigstens gibt es endlich Planungssicherheit bis Ende des Jahres.

Zum Hintergrund:
Einnahmeausfälle durch Minderbelegung oder vorübergehende Schließungen belasten die über 70 vom Müttergenesungswerk anerkannten Kliniken seit Ausbruch des Corona-Virus sehr. Ebenso sind die Mehrausgaben durch die Einhaltung von Hygiene und Abstandregeln oder Testungen eine erhebliche finanzielle Belastung, die existenzbedrohend ist.
Die am 15.7.2021 getroffenen Rahmenempfehlungen sehen nun vor, dass die Kliniken
für pandemiebedingte Minderbelegung Ausgleichszahlungen in Höhe von 60 Prozent
für den Zeitraum vom 1.10. bis 17.11.2020 und 50 Prozent für den Zeitraum vom 16.6.
bis 31.12.2021 erhalten. Damit werden auch die Zahlungen des Rettungsschirms abgelöst,
die am 15.6.2021 eingestellt wurden und zuletzt 50 Prozent der pandemiebedingten
Ausfälle kompensierten. Zudem wird der Hygienezuschlag bis Ende des Jahres
auf 8 Euro pro Tag und Person festgesetzt.

Spendenkonto des Müttergenesungswerkes:
Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 oder online:
www.muettergenesungswerk.de/spenden

Zugehörige Dokumente:
2021_MGW Corona-Rahmenvereinbarung (*.pdf-Datei, 24 KB)