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Frauenpolitik - Archiv

EFiD begrüßen die Aufhebung des Paragrafen §219a StGB durch den Bundestag

27.06.2022

Hannover, 24. Juni 2022 – Die Evangelischen Frauen in Deutschland (EFiD) begrüßen die Abschaffung des §219a StGB und die Aufhebung der damit verbundenen Verurteilungen von Ärzt*innen durch den Bundestag in der heutigen Sitzung. Diese lang überfällige Entscheidung stärkt das Recht der Frauen und Männer auf informierte Selbstbestimmung und Wahlfreiheit der behandelnden Ärzt*innen.

„Der wichtige Schritt der Abschaffung eines von den Nationalsozialisten eingeführten Paragrafen wurde endlich gegangen“, zeigt sich Susanne Kahl-Passoth, Vorsitzende der Evangelischen Frauen in Deutschland erleichtert über das Abstimmungsergebnis. „Frauen und Männer in Schwangerschafts-Konflikten können sich jetzt endlich über medizinische Methoden und durchführende Praxen sachlich und fachlich richtig informieren.“ Auch für Ärztinnen und Ärzte sei dies eine gute Wendung, denn damit ende Stigmatisierung und Strafverfolgung für diejenigen, die Frauen und Männer in dieser oft schwierigen Lage hinsichtlich ihrer reproduktiven Rechte und der sexuellen Selbstbestimmung unterstützen.

„Heute endet nicht nur eine massive Benachteiligung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts. Auch für Männer und begleitende Partner*innen ist dies eine gute Nachricht, nimmt es doch für alle einigen Druck aus der Situation“, so Susanne Kahl-Passoth. Die Sorge, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig zur Normalität werden, sei weiterhin unbegründet.

Die Evangelischen Frauen in Deutschland machen aber auch darauf aufmerksam, dass einige grundlegende Probleme, die auch in Deutschland zu Schwangerschaftsabbrüchen führen, noch immer ungelöst sind:

Eine strukturelle und insbesondere für viele Frauen reale Armutsgefahr, ausgelöst durch die notwendige Sorgearbeit für Kinder und Angehörige, den damit häufig verbundenen Verlust beruflicher Chancen und der Gefahr von Altersarmut wird gesellschaftlich noch immer hingenommen. Sie wird nicht als gesamtgesellschaftliches Problem gesehen, sondern letztlich zur persönlichen Fehlleistung einzelner Frauen gemacht. „Diesen Kreislauf gilt es zu durchbrechen“, erläutert Susanne Kahl-Passoth die Aufgabe. „Wir arbeiten weiter daran, diese reale Benachteiligung von Frauen, insbesondere mit Kindern, abzubauen und neue, andere Benachteiligungen zu verhindern und fordern auch hierfür Unterstützung durch den Gesetzgeber.“ Daran könnten sich auch Kritiker*innen der Abschaffung von §219a anschließen, denn: Wenn die eigene Existenz abgesichert ist und Elternschaft für Frauen und Männer kein Nachteil ist, können sich Menschen auch im Falle einer ungewollten Schwangerschaft leichter gegen einen Abbruch entscheiden. „Dies aber dann auf Basis einer sachlichen und guten Information“, so Susanne Kahl-Passoth.

Zugehörige Dokumente:
2022_EFiD_Paragraf 219a (*.pdf-Datei, 322 KB)

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