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Frauengesundheit - Archiv

Müttergenesungswerk mahnt Schutz für Mutter-Kind-Kliniken an

17.03.2022

Das Bangen der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken im Müttergenesungswerk (MGW) geht weiter. Wie befürchtet, hat das Bundesgesundheitsministerium am Freitag, 11.3., ein Gesetzesvorhaben vorgelegt, das die Einstellung der coronabedingten Ausgleichszahlungen vorsieht. Die Kliniken sollen ab dem 20.3.2022 alle wirtschaftlichen Belastungen, die durch vorgeschriebene Corona-Maßnahmen entstehen, selbst tragen. Für viele der gemeinnützigen Kliniken kann dies das Aus bedeuten. Das Gesetzesvorhaben zeigt, dass Kurmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige in den Augen der Regierung keine Bedeutung haben. Denn auch künftig sollen die Bundesländer über sogenannte Hotspot-Regelungen lokal geltende Maßnahmen ergreifen können. Kommt es zu einer solchen Hotspot-Regelung, erwischt es die Vorsorge- und Rehakliniken im Verbund des Müttergenesungswerks kalt: Denn ab 20.3.2022 erhalten sie keinerlei wirtschaftlichen Ausgleich für diese Maßnahmen.

„Man muss sich schon fragen, ob eine Sicherstellung der Angebote der Mütter- und Väter-Kliniken weiter gewünscht ist“, stellt Yvonne Bovermann, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks fest. Es sei kaum realisierbar, im Falle einer regionalen Hotspotsituation zeitnah eine bundesweit geltende Verordnung in Kraft zu setzen. „Es erschließt sich nicht, warum nicht jetzt alles zur Sicherung der Kliniken getan wird. Gerade in Zeiten, in denen die Belastung von Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen enorm hoch ist, ist das Signal, das die Politik aussendet, fatal.“

Hier die „Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verlängerung des Sozialdienstleister-
Einsatzgesetzes und weiterer Regelungen“ downloaden.

Weitere Informationen finden Sie im anhängenden Dokument.


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Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 oder online:
www.muettergenesungswerk.de/spenden

Zugehörige Dokumente:
2022_MGW PM Rettungsschirm (*.pdf-Datei, 140 KB)

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